Tagblatt Online, 20. Juni 2012 00:00:00
Agrarpolitik soll erneuert werden
Bei Direktzahlungen an Bauern sollen das Tierwohl stärker gewichtet werden. (Bild: Keystone / Urs Flüeler)
maa. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats hat die Beratungen über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 (AP 14–17) aufgenommen.
maa. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats hat die Beratungen über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 (AP 14–17) aufgenommen. Mit 17 zu 7 Stimmen ist sie auf die Vorlage des Bundesrats eingetreten, wonach der Landwirtschaft in der vierjährigen Periode insgesamt 13,67 Milliarden Franken zukommen sollen.
Reform der Direktzahlungen
Als Kernelement der Vorlage soll das System der Direktzahlungen angepasst werden: Diese sollen stärker auf die Ressourceneffizienz, auf die ökologische Produktion und auf das Tierwohl ausgerichtet sein. Gemäss einer Medienmitteilung anerkennt die Mehrheit der Kommission, dass die Gesetzgebung angepasst werden müsse. Eine Minderheit lehnt den Vorschlag des Bundesrats hingegen ab, da dieser mehr Leistungen bei gleichen finanziellen Mitteln verlange. In der begonnenen Detailberatung hat sich die Kommission unter anderem mit dem vom Bundesrat formulierten Grundsatz der Ernährungssouveränität einverstanden erklärt.
Pauschalsteuer verschärft
Die WAK hat auch die Änderungen zur Pauschalbesteuerung beraten und sich dabei in allen Punkten dem Beschluss des Ständerats angeschlossen. Die Bedingungen der Aufwandbesteuerung sollen demnach verschärft werden: Neue Bemessungsgrundlage für Bund und Kantone wäre mindestens das Siebenfache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts. Auf Bundesebene müsste sie mindestens 400 000 Franken betragen, während die Kantone ihre eigene Untergrenze festzulegen hätten. Anträge auf weitergehende Verschärfungen oder für die gänzliche Abschaffung der Pauschalsteuer wurden von der Kommission abgelehnt.
Schliesslich hat die WAK die Volksinitiative «für gerechte Löhne» («1:12-Initiative») mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission verurteilte zwar die Vergütungs-Exzesse in gewissen Unternehmen, war aber der Ansicht, dass die vorgesehenen Einschränkungen einen inakzeptablen Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit darstellen würden.
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