Tagblatt Online, 03. August 2012 10:34:30
Wenn der Papa hinter Gittern sitzt
95 Prozent der Häftlinge in der Schweiz sind Männer. (Bild: imago)
Die Inhaftierung eines Familienmitgliedes ist für Kinder besonders schwierig. Um ihren Elternteil in der Untersuchungshaft besuchen zu dürfen, brauchen sie eine Genehmigung. Diese zu bekommen, ist nicht immer einfach.
Mayra Jenzer
Die neunjährige Lara versucht, die hohen Mauern, die vergitterten Fenster und den Stacheldraht zu ignorieren, wenn sie ihren Papa im Gefängnis besucht. Leicht fällt ihr das nicht. Ihr Vater sitzt wegen Drogenhandels in Untersuchungshaft. Zurück nach Hause kommen wird er noch lange nicht.
Ungefähr 800 000 Kinder in der Europäischen Union trifft ein ähnliches Schicksal wie Lara. Die Zahl der betroffenen Kinder in der Schweiz ist unbekannt. Bekannt ist lediglich so viel: 95 Prozent der Häftlinge hierzulande sind Männer.
Laut der Uno- hat jedes Kind das Recht, den Kontakt zu den inhaftierten Eltern(teilen) zu pflegen, solange dies ihrem Wohl nicht abträglich ist. Die meisten betroffenen Kinder möchten von ihrem Recht auch Gebrauch machen, doch das ist nicht immer so einfach. Kinderrechtskonvention
Jugend-Journalismus-Projekt
zas./koa. Im Rahmen eines Jugend-Journalismus-Projekts schreiben in den Monaten Juli und August fünf zwischen 12 und 18 Jahren jeweils am Freitag über die Kinderrechtsproblematik in der Schweiz. Das Projekt wurde von , einem international tätigen Kinderhilfswerk, lanciert. Ziel ist es, die Partizipation der Jugendlichen zu fördern. «Young Reporters» Plan Schweiz
Genehmigung für Besuch benötigt
Möchte zum Beispiel Lara ihren Vater in der Untersuchungshaft besuchen – im Strafvollzug sind die Regeln weniger streng –, braucht sie dafür eine spezielle Genehmigung von der Staatsanwaltschaft, welche aber nicht leicht zu bekommen ist.
Dafür gibt es gute Gründe: Gefängnisbesuche können für ein Kind zu einem traumatischen Erlebnis werden. Das Kind muss teils schäbige Räumlichkeiten, in denen der Elternteil lebt, und teils Erniedrigungen des Elternteils durch Gefängnispersonal mit ansehen. Der Besuch wird so meist zu einer unschönen Erfahrung.
Beziehung der Mutter zum Vater entscheidend
Ob ein Kind den inhaftierten Elternteil überhaupt besuchen darf, hängt von der Erlaubnis der erziehungsberechtigten Person ab. Sie muss den Antrag auf die Genehmigung für den Besuch stellen.
Wenn zum Beispiel die Mutter eine schlechte Beziehung zum Vater führt oder den Kontakt gar abgebrochen hat, kann es sein, dass sie es nicht erlaubt, dass ihr Kind Kontakt zum Vater pflegt.
In jedem Fall haben Häftlinge in der Untersuchungshaft lediglich Anspruch auf eine Stunde überwachte Besuchszeit pro Woche. Das ist wenig für ein Kind, das seinen Vater vermisst. Ausserdem erzeugt die ständige Überwachung während des Besuchs eine unangenehme, unpersönliche Stimmung.
Negative Auswirkungen auf die Kinder
Wenn ein Elternteil im Gefängnis sitzt, kann dies negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben: So besteht bei den Betroffenen ein höheres Risiko, dass sie selbst einmal kriminell werden. Zwei von drei Söhnen, deren Vater in Haft ist, machen im späteren Leben selbst Gefängniserfahrungen, so das Resultat einer Studie der britischen Organisation Prison Reform Trust.
Weiter leiden Kinder von Sträflingen immer wieder unter Schlafstörungen, Depressivität, Scham- und Schuldgefühlen. Auch vergrössert sich das Risiko für asoziales Verhalten und andere psychische Probleme über die gesamte Lebensspanne. Zudem erweist sich die Identitätsbildung oft als schwierig.
Nicht zuletzt kann die Inhaftierung der Eltern oder eines Elternteils zu einer sozialen Ausgrenzung des Kindes führen. Von Mitschülern und anderen Kindern erntet es oft Spott, Hohn und sogar ernsthafte Beleidigungen.
Hilfe für die Angehörigen
Wenn es um die Inhaftierung ihrer Eltern geht, finden Kinder kein Gehör. Nur wenn sie selbst Opfer des Verbrechens sind, werden sie in die Diskussion mit einbezogen. Hat der oder die Beschuldigte ein Kind, wird dies bei der Verurteilung allerdings berücksichtigt.
In der Schweiz finden Angehörige eines Inhaftierten nur begrenzt Hilfe. ist die einzige Organisation hierzulande, die Kindern inhaftierter Eltern Unterstützung anbietet. In Deutschland gibt es zudem den Verein . «Carrefour Prison» «Eltern-Kind-Projekt Chance»
Diese Organisationen begleiten die Betroffenen, helfen ihnen, den unmittelbaren Schock zu überwinden, die Zeit während des Strafvollzuges ohne Schaden zu überstehen, und begleiten die Familie bei der Rückkehr der Entlassenen.
Die «Young Reporters» stellen sich vor
Mein Name ist Mayra Jenzer. Nach den Sommerferien werde ich die 10. Klasse einer Rudolf-Steiner-Schule besuchen. Ich habe mich als «Young Reporter» beworben, weil ich am Beruf des Journalisten sehr interessiert bin und mich auch das Thema «Kinderrechte» angesprochen hat. Ausserdem schreibe ich, schon seit ich schreiben kann, wahnsinnig gerne. Das Schicksal von Kindern inhaftierter Eltern hat mich sehr berührt und schien mir das richtige Thema für meinen Artikel zu sein. Die Arbeit hat mir sehr viel Spass gemacht und mir einen tollen Einblick in den Beruf des Journalisten gewährt.
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