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Tagblatt Online, 10. Juli 2012 07:59:07

Widerstand in Deutschland gegen staatlichen Datenhandel

Ein im Bundestag fast unbemerkt verabschiedetes Gesetz wird nach heftigem Einspruch geändert. Es hätte die unbeschränkte Weitergabe von Daten an Adressenhändler gestattet.

Ulrich Schmid, Berlin

Debatten über Datenschutz in Deutschland verblüffen oft. Einerseits werden der «gläserne Bürger» und das Verlangen der Obrigkeit nach immer neuem Datenmaterial heftig kritisiert. Der «Schnüffelstaat» steht am Pranger, Sozialdemokraten, Liberale, Linke und Piraten wenden sich gegen die von der EU mandatierte Vorratsdatenspeicherung, Kunden rufen nach «informationeller Selbstbestimmung». Anderseits stösst sich kaum jemand daran, dass die Steuerfahndung mit grösster Leichtigkeit Einblick in die Bankkonten der Bürger nehmen kann, wenn sie Unregelmässigkeit vermutet. Big Brother Staat – hier gehasst, da geschätzt.

Schweigende Opposition

Derzeit gibt man sich eher wieder skeptisch, mit Grund. Es geht um das sogenannte Meldegesetz, das die Frage regelt, wem und unter welchen Umständen die Einwohnermeldeämter die bei ihnen gespeicherten Personaldaten der Bürger – Namen, Adresse, Geburtsdatum, Wohnort – weitergeben dürfen. Bisher war diese Frage auf Länderebene geregelt. Seit 2006 ist das Melderecht beim Bund, damit ist eine neue Gesetzesgrundlage nötig geworden. Der Bundestag hat das neue Gesetz am 28. Juni in zweiter und dritter Lesung innerhalb einer knappen Minute mit den Stimmen der christlich-liberalen Koalition verabschiedet. Die Opposition hatte sich zuvor dagegen gewandt, allerdings ohne zu insistieren. Anwesend waren von den über 600 Abgeordneten etwa zwei Dutzend.

Adressenhändler im Glück

Es war wohl dem Umstand geschuldet, dass am Fernsehen in diesen peniblen Sekunden gerade zu sehen war, wie Deutschland an der Fussball-Europameisterschaft wieder einmal gegen Italien unterlag. Jedenfalls wurde die neue Fassung ohne jede Debatte durchgewinkt und damit Recht auf den Weg gebracht, das es den Meldeämtern hätte erlauben sollen, Daten grundsätzlich weiterzugeben – es sei denn, die betroffenen Bürger hätten explizit Einspruch eingelegt. Und nicht einmal das hätte geholfen. Denn der Entwurf sah vor, dass die Behörden mit den Daten auf jeden Fall hätten herausrücken müssen, falls die Adressenhändler, Inkassounternehmen und Werbefirmen geltend gemacht hätten, dass sie die Angaben lediglich zur Aktualisierung bereits existierender Dateien benötigten.

Wie eine Regierung, in der Liberale sitzen, eine solch hanebüchene Regelung verabschieden kann, ist ein Rätsel. Wieder einmal zeigt sich, dass die FDP offenbar partout nicht begreift, dass sich wahrer Liberalismus nicht in Verbeugungen vor «der Wirtschaft» oder einer speziellen Klientel manifestiert, sondern im Einsatz für eine Ordnung, die alle freien Bürger gegenüber dem Staat stärkt. Es kann nicht Aufgabe der Behörden sein, Adressenhändlern das Leben zu versüssen.

Als die neue Legislation in die Wege geleitet wurde, war noch vorgesehen, dass die fraglichen Daten nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn die Bürger dieser Praxis ausdrücklich zustimmen. Dann wurde das Gesetz zugunsten der Adressenhändler aufgeweicht – wie aus dem Bundestag zu hören ist, primär auf Betreiben der Christlichsozialen Union. Die FDP hat sich dagegen allem Anschein nach nicht besonders heftig gewehrt, erfolgreich schon gar nicht. Als bekannt wurde, was das neue Meldegesetz bezwecken sollte und vor allem, wie es zustande kam, erhob sich ein Sturm der Entrüstung. Und siehe da, es wurde flugs umgedacht. Die Regierung nimmt jetzt an, dass das Meldegesetz wieder geändert wird. CSU-Chef Seehofer will der Vorlage, wenn sie im Herbst in den Bundesrat kommt, so nicht zustimmen.

Zurück zur ersten Fassung

Die Ministerin für Verbraucherschutz, Aigner, wusch ihre Hände in Unschuld und betonte, der zuständige Bundestagsausschuss habe die Vorlage ohne Rücksprache mit der Regierung geändert. Wohin der Weg gehen soll, ist auch schon bekannt: zurück zu den Anfängen. Peter Schaar, der Datenschutzbeauftragte der Regierung, will, dass man zur ersten Fassung des Gesetzesentwurfs zurückkehrt und die explizite Einwilligung des Bürgers zur Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten macht. Daten, die der Staat zwangsweise erhebe, dürfe man nicht ohne Einwilligung der Betroffenen weitergeben.

Sozialdemokraten und Grüne geben sich empört. Aber sie müssen sich natürlich fragen lassen, wo sie waren, als die Vorlage verabschiedet wurde, und warum sie so auffällig still blieben, nachdem das Malheur geschehen war. Fast könnte man vermuten, die Opposition habe vor lauter Trauer über die zutiefst ungerechte deutsche Niederlage gegen die Italiener ganz einfach nicht gemerkt, was da passierte.





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