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Tagblatt Online, 21. Juni 2012 00:00:00

Ärger über Seehofers Beharrlichkeit

Der Gesetzesentwurf, bekannt als Betreuungsgeld, sieht vor, dass Mütter, die mit ihren Kindern zu Hause bleiben, dafür 150 Euro im Monat erhalten. Zoom

Der Gesetzesentwurf, bekannt als Betreuungsgeld, sieht vor, dass Mütter, die mit ihren Kindern zu Hause bleiben, dafür 150 Euro im Monat erhalten. (Bild: Reuters / Michaela Rehle)

Die für Juni geplante Verabschiedung des Betreuungsgeldes durch den Deutschen Bundestag ist auf den Herbst verschoben worden – eine weitere Panne der christlich-liberalen Koalition.

Ulrich Schmid, Berlin

Der bayrische Ministerpräsident Seehofer hat recht: Vom Betreuungsgeld ist bereits im Koalitionsvertrag, den CDU und FDP 2009 schlossen, die Rede. «Um Wahlfreiheit zu anderen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden», heisst es hier klipp und klar. Seehofer hat also etwas, worauf er sich berufen kann, wenn er insistiert, Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause behalten wollten, sollten dafür vom Staat entschädigt werden. Er argumentiert oft so, mit besonderem Gusto dann, wenn ihm von Freunden und Gegnern vorgehalten wird, das Betreuungsgeld sei ein ausgemachter Unsinn.

Widerstand allerorten

Seehofer, Regierungschef in einem betont bodenständigen deutschen Bundesland, besteht auf dem Betreuungsgeld, weil er familienfreundlich und heimatverbunden erscheinen will, was ihm wiederum politisch einträglich erscheint. Damit ist er aber ziemlich isoliert. Die Opposition lehnt das Betreuungsgeld ab, viele Liberale ebenso, und selbst in der CDU, der Schwesterpartei von Seehofers CSU, vermögen sich nicht eben viele für die Vorlage zu begeistern. Die einen, vor allem Oppositionelle, argumentieren sozialpsychologisch, andere, vor allem Liberale, eher fiskalisch. Der Hoffnungsträger der FDP, der nordrhein-westfälische Parteivorsitzende Lindner, sagte, für ihn sei die Leistung so lange nicht «darstellbar», wie der Bund Schulden aufnehme.

Diese verworrene Konstellation provozierte Mitte Juni ein im leidlich disziplinierten Bundestag seltenes Vorkommnis. Da das Quorum nicht erreicht war, stellte das Bundestagspräsidium Beschlussunfähigkeit der Legislative fest und setzte die für diesen Tag geplante erste Lesung des Gesetzesentwurfs kurzerhand ab. Sie soll nun am 29. Juni nachgeholt werden. Die gegenseitigen Schuldzuweisungen kamen umgehend. Mitglieder der Koalition warfen der Opposition vor, den parlamentarischen Betrieb durch massenhafte Abwanderung aus dem Plenarsaal zu boykottieren und damit den Ruf des Bundestags zu schädigen. Die Opposition wies lustvoll darauf hin, dass insgesamt auch 126 Koalitionsabgeordnete fehlten, was nicht gerade von flammender Begeisterung für die Vorlage zeuge.

Mehr Sozialkompetenz

Sozialdemokraten, Grüne und Linke hatten damit einen wunden Punkt getroffen. Der Ärger in der Koalition über Seehofers hartnäckiges Festhalten an seinem Lieblingsprojekt ist riesig. Am Mittwoch erhielten die Kritiker vom nationalen Bildungsbericht von Bund und Ländern zusätzliche Argumente. In dem Report heisst es, das Betreuungsgeld sei angesichts der bereits horrenden Kosten für die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder und des Ausbaus von Kindertagesstätten nur schwierig finanzierbar. Studien belegten zudem, dass Kinder, die frühzeitig eine Kindertagesstätte besuchten, oft über einen markanten Lernvorsprung verfügten. Sozialwissenschafter und Sozialpolitiker befürchten seit langem, dass arme Eltern versucht sein könnten, ihre Kinder zu Hause zu behalten und dafür das Betreuungsgeld einzustecken – mit nachteiligen Folgen für die soziale Entwicklung der Kinder.

Dass die Koalition am Betreuungsgeld zerbricht, ist unwahrscheinlich. Seehofer hat zwar von Koalitionsbruch geredet, doch das hat er schon ungezählte Male. Bundeskanzlerin Merkel scheint sich an den Koalitionsvertrag halten zu wollen und hat dekretiert, das Betreuungsgeld «komme». Die Liberalen werden feilschen. Die Zustimmung von CDU/CSU für eine staatlich geförderte private Pflege-Zusatzversicherung haben sie bereits, vielleicht können sie bei der Vorratsdatenspeicherung noch etwas herausholen. Inzwischen kursieren schon Kompromissvorschläge. Aus den Reihen der CDU wird der CSU angeboten, die Betroffenen zwischen der Barauszahlung des Betreuungsgelds und einem Gutschein für den Abschluss einer Riester-Rente wählen zu lassen. Um den Gutschein aufzuwerten, soll er 10 Euro mehr wert sein als die Barzahlung. Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte, aber privat finanzierte Rente.




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