St.Gallen: 07. Januar 2010, 15:11

Raser: Kantonsgericht verdoppelt Strafe

A photographer takes a picture of a Ferrari
Der Verkehrsrowdy raste mit einem Ferrari mit fast 40 Kilometern pro Stunde zu schnell innerorts. Symbolbild: Keystone/Dumitru Doru

ST.GALLEN. Das Kreisgericht Rorschach verurteilte einen Verkehrsrowdy zu einer Strafe von 90'000 Franken. Vor dem Kantonsgericht forderte die Staatsanwaltschaft 150'000 Franken Strafe. Das Gericht verurteilte ihn jetzt zu fast 300'000 Franken. Was lief falsch?

UMBERTO W. FERRARI
Der Erste Staatsanwalt des Kantons St.Gallen, Thomas Hansjakob, war über die hohe Strafe, die das Kantonsgericht St.Gallen als zweite Instanz aussprach, nicht überrascht. «Mit dieser Strafhöhe bleibt das Kantonsgericht seiner bisherigen Praxis treu», sagte Hansjakob auf Anfrage.
 
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Kein Erstaunen bei der Staatsanwaltschaft
Hansjakob ist also nicht erstaunt, dass das Gericht den Verkehrsrowdy fast doppelt so streng bestrafte wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Warum? «Nein, ich bin nicht erstaunt. Aber wir sind bei unserem Strafantrag vielleicht zu schematisch vorgegangen», sagte Hansjakob.
 
Keine Rüge für die Staatsanwaltschaft
«Das Urteil ist keine Kritik am Strafantrag der Staatsanwaltschaft», sagte die zuständige Gerichtsschreiberin Heidi Baumann auf Anfrage. «Mit diesem Urteil setzt das Kantonsgericht seine bisherige Praxis bei der Verurteilung von Verkehrsrowdies fort», sagte sie. Zudem sei es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das Strafmass festzulegen, sondern jene des Gerichts.
 
Einkommen wird bei der Strafe berücksichtigt
Für Verkehrsrowdies gelten die schärfsten Strafen im Strassenverkehrsgesetz (SVG). Sie können mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Bei der Geldstrafe muss das Gericht die finanzielle Situation des Täters (Einkommen/Vermögen) berücksichtigen.
 
Hohe Buss für Multimillionär
Im Fall dieses vom Kantonsgericht explizit als Verkehrsrowdy bezeichneten Täters ging das Gericht von einem Nettoeinkommen von 850'000 Franken aus, woraus sich ein Tagessatz von rund 2300 Franken ergibt. Die Geldstrafe beläuft sich auf 130 Tagessätze, also insgesamt 299'000 Franken. Die Hälfte davon, also 149'500 Franken, wurden unbedingt ausgesprochen, der Täter muss diese Summe also bezahlen; die andere Hälfte wurde zur Bewährung mit einer zweijährigen Probezeit ausgesprochen. Gegen das Urteil des Kantonsgerichts kann der Verkehrsrowdy noch ans Bundesgericht gelangen.


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2 Kommentare Beitrag kommentieren
von jb
07.01.2010 19:20 Uhr

Geschieht im Recht!

Aber wenn der Staatsanwalt nur die Hälfte gefordert hatte (und dazu nicht mal überrascht war), ist doch irgendwas falsch gelaufen. Das kann doch nicht sein!! Da muss mir Niemand was von "der Staatsanwalt legt die Strafhöhe nicht fest"-blabla erzählen!

@meinen Vorredner:
Bundesgericht in Bern? Habe ich was verpasst?

von mercator
08.01.2010 08:14 Uhr

...ein Neidurteil....staatlich Abzocke !

Ein Urteil, das einem Rechtsstaat spottet ! Wie im Kommunismus. Wer hat dem wird genommen....ausser bei Funktionären !
Das wird soweit kommen, dass bei einem Parkierungsvergehen der eine nichts bezahlen muss und der andere 8'000.--. In so einem Staat möchte ich nicht mehr eine Leistung erbringen und dafür Steuern bezahlen. Wohl alle verrückt geworden in den Gerichten, was ?


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