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Tagblatt Online, 25. Juni 2012 08:24:00

Kein Verfahren gegen Oberstaatsanwalt

Dass Staatsanwalt Martin Bürgisser in einem Pub über Aufhebung von Christoph Blochers Immunität spekulierte, stellt keine Amtsgeheimnisverletzung dar. Das Obergericht bezeichnet die Strafanzeige als «unbegründet».

ark. Das Zürcher Obergericht hat eine Strafanzeige gegen den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser abgewiesen. Ihm war von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen worden. Bürgisser hatte Ende März in einem Bülacher Pub erzählt, dass die nationalrätliche Immunitätskommission Christoph Blochers Immunität aufheben wolle. Ohrenzeuge war am selbigen Abend auch der ortsansässige SVP-Kantonsrat Claudio Schmid, welcher die Aussagen Bürgissers umgehend an Mörgeli weiterleitete, worauf dieser Strafanzeige erstattete.

Laut einem Bericht der «NZZ am Sonntag» ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass Bürgissers Aussage keine Amtsgeheimnisverletzung darstellt. Die Strafanzeige sei «offensichtlich und klarerweise unbegründet». Dies deshalb, weil die Information über die Aufhebung von Blochers Immunität schon zuvor an Journalisten weitergegeben worden sei, heisst es gemäss dem erwähnten Artikel im Urteil. Mörgeli kritisierte derweil die Haltung des Gerichts. Er prüfe einen Weiterzug.





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