Schweiz: 04. März 2009, 01:03

«Minarett-Initiative kann nie umgesetzt werden»

Wacklig: Minarett-Initiative bringt Umsetzungsprobleme. Bild: EQ-images/Patrick Lüthi

Der Nationalrat berät heute über die Zulässigkeit der Minarett-Initiative. Egal wie der Entscheid ausfällt: Die Debatte um die Grenzen der direkten Demokratie geht weiter. Denn noch ist unklar, was mit völkerrechtswidrigen Volksinitiativen geschehen soll.

stefan schürer

bern. Das Problem ist erkannt. Gleiche mehrere Vorstösse machen derzeit das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht zum Thema. Heute steht im Nationalrat zunächst ein Postulat der staatspolitischen Kommission auf der Traktandenliste, die vom Bundesrat einen Bericht zum Thema der völkerrechtswidrigen Volksinitiativen verlangt. Gleich anschliessend wird aus der grauen Theorie Praxis: Zur Debatte steht die Gültigkeit der Minarett-Initiative. Von links-grüner Seite wird verlangt, die Initiative für ungültig zu erklären.

Der Antrag von SP-Nationalrat Andreas Gross dürfte kaum eine Mehrheit finden. Seinen Zweck wird er dennoch erfüllen. Gross möchte anhand der Minarett-Initiative den Reformbedarf in Sachen völkerrechtswidrige Volksinitiativen aufzeigen. Denn gemäss Gross wird dem Volk mit der Minarett-Initiative Sand in Augen gestreut. «Die Initiative verstösst gegen die Glaubensfreiheit und kann deshalb gar nicht realisiert werden.» Wer trotz Annahme ein Minarett bauen wolle, werde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen. Dasselbe Problem stellt sich schon bald bei der Ausschaffungs-Initiative. Diese will Ausländer bei bestimmten Vergehen umgehend ausweisen und stösst sich damit am Verbot, niemand in ein Land auszuschaffen, in dem ihm Folter droht.

«Volk wird verschaukelt»

Die Rechtslage ist unklar. Die Verfassung schreibt lediglich vor, dass Volksinitiativen, die im Widerspruch zum zwingenden Völkerrecht stehen, von der Bundesversammlung ungültig erklärt werden müssen. Was dagegen passiert, wenn eine Initiative das restliche, nicht zwingende Völkerrecht verletzt, ist nirgends geregelt. Drei Vorschläge stehen zur Debatte:

• Die Initiative wird dem Volk vorgelegt. Wird sie gutgeheissen, kommt es bei der Umsetzung zu Abstrichen, so dass kein Widerspruch zum Völkerrecht entsteht. Derart sind Bundesrat und Parlament etwa bei der Verwahrungs-Initiative verfahren. Problem dabei ist: «Das Volk wird verschaukelt», sagt Gross.

• Die staatspolitische Kommission will deshalb – Variante zwei – die Ungültigkeitsgründe ausweiten; sie hat im November einen entsprechenden Vorstoss überwiesen. Eine Volksinitiative soll für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen Grundrechtsgarantien des Völkerrechtes verstösst. Problem ist, dass das Parlament zum Richter über juristische Detailfragen wird. Zudem werden die demokratischen Rechte beschnitten. Weder Minarett- noch Ausschaffungs-Initiative dürften dem Volk vorgelegt werden.

• Die SVP, die hinter den beiden Volksbegehren steht, will deshalb einen dritten Weg beschreiten. Wird eine völkerrechtswidrige Initiative angenommen, soll das widersprechende völkerrechtliche Abkommen sistiert werden. «Die Volksrechte sind heilig», sagt Nationalrat Luzi Stamm. Pferdefuss ist, dass die in Frage stehenden Menschenrechtspakte für die Schweiz einen Rang haben, «der ihre Kündigung faktisch ausschliesst», wie der Bundesrat in der Botschaft zur Minarett-Initiative schreibt.

Guter Rat ist deshalb teuer. Das weiss auch der Bundesrat. Er will einen Bericht zum Thema verfassen. Darin dürfte auch die künftige Rolle des Bundesgerichts thematisiert werden. Die Staatspolitische Kommission hat angeregt, die Entscheidungsbefugnis über die Zulässigkeit von Volksinitiativen dem Bundesgericht zu übertragen. «Die Debatte um die Minarett-Initiative wird zeigen, dass es eine solche Lösung braucht», sagt Gross. Der Vorschlag ist politisch allerdings aussichtslos.

«Im Zweifel vors Volk»

Die Auseinandersetzung mit völkerrechtswidrigen Initiativen dürfte deshalb auch künftig auf der politischen Ebene stattfinden. Dies scheint auch die Haltung des Bundesrats zu sein. Ob Einbürgerungs-, Ausschaffungs- oder Minarett-Initiative: Justizministerin Widmer-Schlumpf hat seit Amtsantritt die Maxime «im Zweifelsfall vors Volk» geprägt. Sukkurs erhält sie hier von SVP-Nationalrat Stamm. «Das Volk würde nie eine Initiative gutheissen, die tatsächlich völkerrechtswidrig ist.»

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