Schweiz: 27. August 2008, 21:20

Arztwahl in Grundversicherung

Freie oder nicht freie Arztwahl?
Freie oder nicht freie Arztwahl? Archivbild: Keystone

BERN. Die Versicherten sollen sich zwischen einer Krankenversicherung mit freier Arztwahl und einer solchen ohne freie Arztwahl entscheiden können. In diese Richtung bewegt sich die Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates.

Die SGK ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten, mit welcher der Bundesrat die Pflicht der Krankenkassen aufheben will, mit allen Ärzten zu kooperieren. Mit 8 zu 5 Stimmen fällte sie dann den Grundsatzentscheid für eine duale Grundversicherung, wie sie der Krankenkassenverband santésuisse vorschlägt.

Verträge frei ausgestalten
Danach könnten die Versicherten wählen zwischen einem Basismodell, das der heutigen Regelung entspricht, und einem Kooperationsmodell, bei dem Versicherer und Ärzte ihre Verträge frei ausgestalten. Laut Mitteilung der Parlamentsdienste wurde das Departement des Innern beauftragt, einen Gesetzesentwurf zur Lockerung des Vertragszwangs auszuarbeiten.

Regelung einführen
Die Kommission ringt seit längerer Zeit um eine Regelung, die den Ende Juli 2009 auslaufenden Zulassungsstopp für neue Arztpraxen ablösen soll. Die vom Bundesrat beantragte Vertragsfreiheit ist höchst umstritten. Um sie zu vermeiden, schlagen die Ärzte und die kantonalen Gesundheitsdirektionen vor, dass die Kantone bei einer Über- oder Unterversorgung intervenieren können.

Zudem will die SGK nicht, dass Billigkassen die Solidarität in der obligatorischen Krankenversicherung unterlaufen. Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt sie dem Plenum nach näherer Prüfung die Annahme einer Motion.

Identische Prämien
Der Vorstoss von Bruno Frick (CVP/SZ) verlangt, dass Konzerne, Kassengruppierungen und Konglomerate in der Grundversicherung pro Region identische Prämien festlegen müssen. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Wettbewerb über die Leistungen und nicht bloss über die Jagd auf gute Risiken spiele.

Gegen parlamentarische Initiative
Mit 6 zu 4 Stimmen sprach sich die SGK gegen eine parlamentarische Initiative der nationalrätlichen Schwesterkommission aus. Um ein Überangebot an teuren medizinisch-technischen Geräten zu verhindern, verlangte diese neben einer kantonalen Bewilligungspflicht auch die Senkung der Tarife und Preise. (sda)



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