Tagblatt Online, 18. August 2012 18:19:00
Entflohener Häftling: Gefahr für neue Straftaten "minim"
MOSNANG. Ein 41-jähriger Häftling, der 1993 ein Tötungsdelikt begangen hatte, ist am Freitagabend aus dem Massnahmenzentrum Bitzi in Mosnang ausgebrochen. Am Samstag konnte er in St.Gallen wieder gefasst werden. Die Behörden halten die Gefahr neuer Straftaten für "minim".
Gemäss Angaben der St.Galler Kantonspolizei liess sich der Mann widerstandslos festnehmen. Die Polizei kam ihm aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung auf die Spur. Er ist wegen eines Tötungsdelikts in Haft, das er 1993 begangen hatte.Das St.Galler Amt für Justizvollzug lieferte am frühen Samstagabend in einer Mitteilung weitere Details zur Geschichte des Häftlings. Dieser wurde demnach im Dezember 1994 vom Gericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aufgrund seines psychischen Zustands aber verwahrt.
Nach jahrelangem Vollzug und mehreren Öffnungsschritten wurde er im September 2009 ins Massnahmenzentrum Bitzi verlegt, einer offenen Vollzugseinrichtung mit einer geschlossenen Betreuungsabteilung. Zu Beginn war der Mann in der geschlossenen Abteilung.
Weil er sich jedoch gemäss Justizangaben "erfreulich entwickelte" und als absprachefähig erwies, durfte er im Mai 2011 in die offene Abteilung wechseln. Sämtliche Vollzugsschritte seien durch die konkordatliche Fachkommission überprüft und von der Einweisungsbehörde bewilligt worden, hält das Amt fest.
Auf Spaziergang getürmt
Der heute 41-Jährige dürfe das Massnahmenzentrum nicht unbegleitet verlassen. Da er sich bis anhin immer an die Vorgaben gehalten und sich als verlässlich erwiesen habe, sei es ihm erlaubt, sich nach Absprache mit dem Betreuungspersonal innerhalb des Ordnungszaunes des Zentrums selbständig zu bewegen. Nach den bisherigen Abklärungen habe er diesen Zaun am Freitagabend auf einem Abendspaziergang überwunden.
Zur Gefährlichkeit des Häftlings schreibt das Amt für Justizvollzug: Er sei psychisch beeinträchtigt und auf eine regelmässige Medikamenteneinnahme angewiesen. Bei konsequenter Einnahme der Medikamente und einem Betreuungsumfeld, wie es das Massnahmenzentrum biete, sei "die Gefahr für neue Straftaten minim".
Weil die Schutzwirkung der Medikamente aber nur einige Tage anhalte, sei die Öffentlichkeit um Mithilfe bei der Fahndung gebeten worden. Der Mann könne "krankheitsbedingt impulsiv reagieren", wenn er sich eingeengt fühle oder mit Suchtmitteln in Kontakt komme.
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Kommentare lesen
holli (19. August 2012, 20:12)
Verantwortung??
und wer übernimmt nun hier die Verantwortung für die laienhafte Einschätzung? Wer hat das entscheiden und wird ihm das zur Last gelegt? Uebernimmt er alle entstandenen Kosten?
Beitrag kommentierenWas muss eigentlich passieren in der CH bis diese Verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden wie wir "Normalbürger"??
zombie1969 (19. August 2012, 14:40)
"minim"
Kann durchaus sein. Fragt sich allerdings noch, ob das Opfer von Straftätern auch so sehen.
Beitrag kommentierenschwizer (19. August 2012, 03:44)
Was uns das...
...Amt fuer Justiz hier mitteilt ist absoluer Schwachsinn! 1. Es gibt gute Gruende weshalb der Mann seit 1994 verwahrt ist! 2. Wie kann einer der jemanden getoetet hat, vom Gericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aufgrund seines psychischen Zustands aber verwahrt werden - das heisst doch das man sich seiner Gefaehrlichkeit bewusst ist! 3. Weil er sich jedoch gemäss Justizangaben "erfreulich entwickelte..." - ist besser auch bekannt unter dem Namen "Trojanisches Pferd"!
Beitrag kommentieren4. Die Geschichten wiederholen sich doch staendig - auch dass die Justiz aus frueheren Faellen NICHTS gelernt hat - Man lese hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mord_am_Zollikerberg#Auswirkungen_auf_den_Strafvollzug
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