Tagblatt Online, 04. September 2012 11:20:00
Radaubruder zu Geldstrafe verurteilt
Eine Swiss-Maschine am Flughafen Zürich-Kloten. (Bild: Keystone)
Ein 57-jähriger Chinese, der in einem Swiss-Flug nach Peking ausrastete und den Piloten zur Rückkehr nach Zürich veranlasste, ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hat sich der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gemacht.
Er erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Zur Höhe der Tagessätze wollte die zuständige Staatsanwältin Daniela von Känel von der Zweigstelle Flughafen der Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda keine Angaben machen. Gemäss von Känel muss sich der Mann auch an den Verfahrenskosten beteiligen.
Der Mann sei aus der Haft entlassen worden, sagte von Känel weiter. Ob er sich bereits auf dem Rückflug befinde, wisse sie nicht.
Da keine Anzeige beispielsweise wegen Drohung oder Gewaltanwendung eingegangen ist, hat die Staatsanwaltschaft lediglich wegen Störung des öffentlichen Verkehrs ermittelt. Dies ist ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden.
Ein heftiger Streit zwischen dem 57-jährigen Chinesen und einem 29-jährigen Landsmann hat am Sonntag den Kapitän des Swiss-Flugs LX196 Zürich - Peking zum Umkehren bewogen. Die Maschine, die schon über Moskau war, kehrte nach Zürich zurück. Die Streithähne wurden festgenommen, die anderen Passagiere umgebucht.
Worum es bei dem Streit ging, war nicht Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Gemäss Polizeiangaben war Alkohol mit im Spiel. Ob der Mann wirklich angetrunken gewesen sei, habe man im Nachhinein nicht mehr feststellen können, sagte von Känel. (sda)
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Kommentare lesen
Werner.Stoeckli (05. September 2012, 08:07)
Eigenartig
wie unglaublich schnell in diesem Falle rechtlich abgeurteilt wurde. Die Passagiere hatten doch nicht mal Zeit, Klage einzureichen; und wussten sicher auch nicht wie und wo und überhaupt... Und SWISS hat es einfach schlittern lassen !?!? Hinterlässt einen sehr fahlen Offtaste
Beitrag kommentierengegendenker (04. September 2012, 11:50)
Das wars?
90 Tagessätze und eine Beteiligung an den Verfahrenskosten? Mehr nicht? Keine Schadensersatz-Ansprüche seitens Swiss oder der Passagiere?
Beitrag kommentierenSchade, manchmal vermisse ich solche Zusatzfragen, denn genau diese machen eine gute Zeitung aus...
unbekannt (04. September 2012, 11:46)
und................
..die staatsanwaltschaft glaubt wirklich, dass der radaubrüder die 90 tagessätze aus dem fernen china bezahlt? lachhaft -
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