Die Armee anerkenne erstmals, «dass die Aufbewahrung der Dienstwaffe in der eigenen Wohnung nicht per se als sicher gilt», heisst es im Communiqué der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee vom Montag. Die GSoA sehe sich darin bestätigt, dass die Lagerung von Armeewaffen zu Hause ein Sicherheitsrisiko sei.
Sieben Armeeangehörige hatten am 2. Mai in einem Akt des zivilen Ungehorsams ihre Waffen im Zeughaus St. Gallen deponiert. Gleichzeitig stellten sie Gesuche zur Lagerung der Waffe im Zeughaus. Eines dieser Gesuche wurde nun vom Kreiskommando bewilligt. Es betrifft einen Mann, der in einer Wohngemeinschaft (WG) lebt. Er argumentierte, in seiner WG sei eine sichere Aufbewahrung des Sturmgewehrs nicht möglich.
Kreiskommandant Walter Hörnlimann bestätigte auf Anfrage die Gutheissung eines Gesuchs. Der Fall sei aber kein Präzedenzfall für WG-Bewohner. «Jedes Gesuch wird individuell geprüft», betonte Hörnlimann gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Es seien auch schon ähnliche Gesuche gutgeheissen worden. Der Kreiskommandant nannte etwa den Fall eines Zirkusmitarbeiters, der im Zirkuswagen wohnte und seine Waffe nicht sicher genug lagern konnte.
Von den sieben Gesuchen der Teilnehmer der GSoA-Aktion in St. Gallen wurde nur eines bewilligt. Vier Gesuche wurden laut GSoA abgelehnt. Zwei Soldaten wurden aufgefordert, genauere Angaben zu ihrer Situation zu machen.
Gegen die abgelehnten Gesuche rekurrieren die Betroffenen beim Amt für Militär und Zivilschutz. Den Teilnehmern der Waffenabgabeaktion vom 2.Mai droht laut dem St. Galler Kreiskommandanten eine Strafe.
Die Lagerung der Dienstwaffe im Zeughaus ist auch das Ziel einer eidgenössischen Volksinitiative. Die Unterschriftensammlung für die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» läuft zurzeit. Die GSoA unterstützt die Initiative. (sda)
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