Ostschweiz: 06. Februar 2010, 01:03

Kanton stärkt Hausarztversorgung

Nach ihrem Streik im vergangenen Jahr haben die Hausärzte einen Forderungskatalog an Bund und Kantone aufgestellt. Jetzt bezieht die St. Galler Regierung Stellung.

Markus Löliger

St. Gallen. Eine der wichtigsten Forderungen der Hausärzte – eine Finanzierungshilfe für Praxisassistenzen – sieht die Regierung in ihrer Stellungnahme zuhanden der Staatswirtschaftlichen Kommission erfüllt. Angehende Ärzte können im Kanton St. Gallen seit 2008 eine sechsmonatige Assistenz in einer Hausarztpraxis absolvieren. Diese Ausbildung wird vom Kanton finanziell und mit personellen Ressourcen unterstützt.

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Gegen Zulassungsstop im Spital

Nicht Hand bieten will der Kanton dagegen bei der Forderung nach gleichen Zulassungskriterien für ambulante Dienstleistungen der Spitäler und Ärzte in freier Praxis. Die Regierung lehnt einen Zulassungsstop für Ärzte im ambulanten Spitaldienst, wie er für Arztpraxen gilt, ab. Der administrative Aufwand sei zu gross, heisst es in der regierungsrätlichen Stellungnahme, und zudem würde ein solcher Stop dem Anliegen zuwiderlaufen, Patienten in den Spitälern vermehrt ambulant statt stationär zu behandeln und damit Kosten zu senken.

Die «Philosophie» des Gesundheitsdepartements und des Verwaltungsrates der Spitalverbunde bleibe aber unverändert: Wer bei der Hausärztin oder beim Hausarzt «sinnvoll und vernünftig» behandelt werden könne, solle auch dort behandelt werden. Zwischen einem Ärztenetzwerk und einer der vier Spitalverbunde ist diese Zusammenarbeit in einem Letter of Intent geregelt, und zwischen dem Kantonsspital und dem Stadtärzteverein St. Gallen gibt es eine Vereinbarung über den Einbezug der Hausärzte in die Notfallversorgung.

Die Zusammenarbeit im Notfalldienst ist auch in einigen weiteren Regionen geregelt.

Ärzte wollten Inkassorisiko

Nichts wissen will die Regierung von einer Übernahme nicht bezahlter Arztrechnungen durch den Kanton. Die Ärzte der Ostschweiz seien dieses Risiko mit dem Wechsel vom tiers-payant- zum tiers-garant-Prinzip «bewusst eingegangen», schreibt die Regierung.

Mit diesem Wechsel sind nicht mehr die Krankenversicherer, sondern die Patienten für die Bezahlung der Rechnungen zuständig. Sie können das Geld von ihrer Krankenkasse zurückfordern.



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