Berlin. In den rot-grünen Regierungsjahren zu Berlin waren Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe mit der Absicht miteinander verschweisst worden, Langzeitarbeitslose zu entstigmatisieren und jene, die es nötig haben, mit weniger Bürokratie finanziell gerechter zu unterstützen.
In Wirklichkeit entstand ein bürokratisches Monster, undurchschaubar von den Betroffenen und politisch gesehen ein Symbol für ein unsoziales Gesetzeswerk. Die Richter in Karlsruhe haben diesen Eindruck nun bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht entschied: Die Sozialreform ist verfassungswidrig im Wesentlichen darum, weil die Berechnung der Leistungen für Empfänger nicht transparent sei, sondern «Schätzungen ins Blaue hinein», wie es Hans-Jürgen Papier, der Präsident des Gerichtes, formulierte.
Gegen die Hartz-IV-Gesetze hatten drei Familien geklagt, weil sie der Auffassung waren, dass «Hartz-IV-Kinder» menschenunwürdig wenig Geld vom Staat bekommen. Das Bundesverfassungsgericht sagt in seinem Urteil zwar nicht, wie viel finanzielle Hilfe Kinder brauchen.
Die Richter kritisieren aber, dass der Bedarf der Kinder vom Gesetzgeber «nicht tatsächlich» ermittelt, sondern einfach vom Existenzminimum Erwachsener abgeleitet worden sei. Dies aber sei nicht rechtens, weil Kinder spezielle Bedürfnisse hätten und etwa Bildungsausgaben berücksichtigt werden müssten. «Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht», urteilte Karlsruhe und setzte die Regierung Merkel unter Zeitdruck: Die Regierung Merkel muss bis Ende Jahr bislang falsch berechnete Leistungen korrigieren und eine Neuregelung ausarbeiten.
Bis jetzt galt, dass erwachsene Hartz-IV-Empfänger (also Langzeitarbeitslose) 359 Euro monatlich erhielten – und das sind etwa 6,5 Millionen Menschen in Deutschland, darunter 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche. Kinder unter 6 Jahren erhielten bisher 215 Euro, unter 14-Jährige 251 Euro und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren 287 Euro.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht offengelassen hat, wie viel Geld Hartz-IV-Empfänger brauchen, um menschenwürdig leben zu können, steht fest: Vor allem für die Kinder von Arbeitslosen muss die Regierung künftig sehr viel mehr Geld ausgeben. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte, die Politik könne nach diesem Urteil nicht mehr darüber diskutieren, ob sie mehr zahlen wolle, sondern sie könne nur noch über das «Wie» nachdenken. Das Urteil könnte auch neuen politischen Streit zwischen Union und FDP entfachen. Die liberale Fraktionschefin Birgit Homburger erklärte, die finanziellen Folgen des Urteils seien «überschaubar», weil man das durch Einsparungen in der Hartz-IV-Verwaltung einsparen könne. Also dort sparen, wo es mehr Geld braucht?
Diese Sicht der FDP wird nicht nur vom Koalitionspartner CDU/CSU in Frage gestellt. Für die Opposition beschönigt sie zudem den Urteilsspruch. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast geht davon aus, dass die Neuregelung des Sozialwerkes den deutschen Staat etwa zehn Milliarden Euro kosten werde. Eine Schätzung, die unter anderem auf Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes beruht. Danach müssten die Kinder von Hartz-IV-Empfängern um bis zu 20 Prozent höhere Regelsätze erhalten.
In Deutschland gelten 2,4 Millionen Kinder als arm – doch der Spruch des höchsten Gerichtes geht über das hinaus, was die Kläger angestrebt hatten. Der Kölner Armutsforscher Professor Christoph Butterwegge bezeichnete das Urteil in «Spiegel online» als «historische Zäsur» und prophezeite der Kanzlerin, dass mit der geforderten Korrektur der Regelsätze alle Hartz-IV-Gesetze kippen könnten.
Auch politisch sind die Folgen nicht abwägbar. Denn als die Hartz-IV-Gesetze Ende Dezember 2005 in Kraft traten, war es letztlich ihre politische Sprengkraft gewesen, die Gerhard Schröder zum Ex-Kanzler machte, die SPD in eine Existenzkrise trieb und die neue Partei Die Linke in der Bundesrepublik etablierte.
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